strafrechtliche Untersuchung in Frankreich

Die deutschen Familien verlangen eine Berücksichtigung der Erkenntnisse von Prof. Dr. Hüttig

In einem umfangreichen Schriftsatz haben die deutschen Anwälte - aufbauend auf dem nach der Bergung der Flugdatenschreiber bekannt gewordenen Erkenntnisse - eine Eingabe gegenüber dem französischen Untersuchungsgericht abgeschickt. Sie haben sich darüber beschwert, dass die BEA Einzelheiten der Flugdatenschreiber unkommentiert veröffentlichen und gefordert, dass den deutschen Familien und ihren Anwälten die kompletten Daten zur Auswertung durch Prof. Dr. Hüttig zur Verfügung gestellt werden.

Es hat sich eine lange Diskussion darüber angeschlossen, inwieweit in Englisch verfasste Dokumente von dem französischen Untersuchungsgericht überhaupt berücksichtigt werden. Nach einigem Hin und Her ist jetzt zu hoffen, dass das geschieht. Die Zurverfügungstellung der Daten der Flugdatenschreiber wurde aber auch anschließend verweigert.

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