Gesetzesänderung

Neugestaltung des Schmerzensgeldrechts hat auch Auswirkungen auf die Haftung nationaler Luftfrachtführer

Die Neugestaltung des Schmerzensgeldrechts hat auch Auswirkungen auf die Haftung nationaler Luftfrachtführer nach dem LuftVG: nunmehr kann wenigstens rechtssystematisch auch in Fällen der Gefährdungshaftung Schmerzensgeld verlangt werden. Weil sich aber die restriktiven Regelungen für ein Angehörigenschmerzensgeld nicht verbessert haben, wird die Gesetzesänderung bedauerlicherweise weitgehend Theorie bleiben.

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