Gesetzesänderung

Betrag verdoppelt

Im Zuge der Änderung des Schadensrechts zu 01.08.2002 ist auch der Betrag angehoben worden, bis zu dem Luftfrachtführer unter dem Gesichtspunkt der Gefährungshaftung ohne Nachweis einer Schuld für den Unfall zahlen müssen (zu Einzelheiten s. Rubrik nat. Luiftverkehrsrecht). Der Betrag hat sich gegenüber der bisherigen Summe von 320.000 DM auf 600.000 € fast verdoppelt. Weil jedoch die Möglichkeiten zum Erhalt von Schmerzensgeld nahezu gleich geblieben sind, wird die Gesetzesänderung bedauerlicherweise weitgehend Theorie bleiben.

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