punitive damage

Der Begünstigte darf Betrag nicht mehr vollständig selbst behalten

Bekanntlich sprechen US-amerikanische Gerichte über die sog. punitive damages in bestimmten Fällen dem Geschädigten einen Schadensersatz mit Bestrafungscharakter (punitive damage) zu; ähnlich dem deutschen Prinzip des § 46a StGB, wonach ein Gericht von Strafe absehen kann, wenn der Schuldige das Opfer selbst entschädigt. Das oberste Gericht des Staates Oregon hat aber jetzt entschieden, daß der Begünstigte einer punitive damage-Zahlung diesen Betrag nicht vollständig behalten darf. Er ist vielmehr zu 60% an Organisationen zur Opferentschädigung abzuführen.Damit scheint sich eine weitere Trendwende zur Beschränkung exzessiver Schadensersatzzahlungen anzudeuten. Der Schädiger soll dadurch zwar nicht entlastet, wohl aber die Allgemeinheit daran beteiligt werden, ähnlich dem deutschen Prinzip der Geldstrafe bzw. Einstellung eines Strafverfahrens durch eine Zahlung an eine gemeinnützige Vereinigung.

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