Schadensersatz - neuere Entwicklungen

Schmerzensgelder geringfügig erhöht

Die allgemein als zu gering angesehenen, von deutschen Gerichten zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge sind offenbar in Fluss geraten. Entsprechend einer Forderung des Deutschen Verkehrsgerichtstages hat das Oberlandesgericht Celle (14 W 3/01) für eine aus multiplen Brüchen mit folgender Bewegungseinschränkung bestehenden Verletzung ein Schmerzensgeld von 38.000 € als angemessen erachtet. Ein solcher Betrag liegt zwar noch weit unter internationalem Standard, jedoch höher als in Deutschland bisher allgemein entschieden.

Zurück