Unterhaltsausfall
wie wird gerechnet?
Der Bundesgerichtshof hat jetzt (VI ZR 342/02) im Zusammenhang mit der Berechnung des Schadens wegen Verlust eines unterhaltspflichtigen Angehörigen entschieden, dass für die Höhe der Geldrente das fiktive Nettoeinkommen des Getöteten nur bis zum seinem voraussichtlichen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben maßgeblich sei.