punitive damage

Schadensersatz mit Vertragsstrafecharakter bleibt dem Kläger nicht allein

Das amerikanische Schadensrecht kennt einen Schadensersatz mit Vertragsstrafecharakter (punitive damage), der allerdings in Deutschland nicht vollstreckbar ist. Dieser Schadensersatz steht praktisch an der Stelle der Geldstrafen, die in Deutschland bei Körperverletzungen an den Staat zu zahlen sind. Ist in den USA derzeit eine Tendenz erkennbar, wonach die Opfer derartige punitive damages nicht behalten dürfen. In u Bundesstaaten gibt es bereits Gesetze, wonach dei Geschädigten große Beträge davon an den Staat abzuführen haben. In einer Entscheidung des Ohio-Supreme Court wurde jüngst festgelegt, dass das Opfer 2/3 der zugesprochenen punitive damages an eine gemeinnützige Organisation abzuführen hat. Dies ist ein Teil der in den USA zu beobachtenden Entwicklung zur Begrenzung exzessiver Schadensersatzzahlungen, die dort im Moment zu einer großen Diskussion u. a. zu der Frage führt, inwieweit etwa Ärzte ihren Beruf überhaupt noch ausüben können oder sich haftbar machen, weil sie medizinische Behandlungen einfa

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